Für die Feststellung des Grades der Behinderung bei Morbus Crohn-Betroffenen werden unter anderem Aspekte wie das Ausmaß der Beschwerden, die Anzahl auftretender Durchfälle oder Beeinträchtigungen bezüglich der Ernährung berücksichtigt.
Allerdings sind dies nur Anhaltspunkte und Orientierungshilfen, denn jeder Fall wird entsprechend den Umständen individuell entschieden. So können auch andere chronische Erkrankungen, die nicht zwangsläufig mit der chronisch-entzündlichen Darmerkrankung in Verbindung stehen, entscheidend sein.
Vorteile für Betroffene mit anerkannter Schwerbehinderung
Besteht für einen Morbus Crohn-Betroffenen eine anerkannte Schwerbehinderung, bekommen diese einen Schwerbehindertenausweis. Damit verbunden können Betroffene in verschiedenen Alltagsbereichen sowie im Berufsleben folgende Hilfe bzw. Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Hierzu zählen unter anderem:
- besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- steuerliche Vorteile
- Parkerleichterung und Parkausweise
- ermäßigte Eintrittspreise in Freizeit- und Kultureinrichtungen