Grad der Behinderung bei Morbus Crohn

  Sind Sie aufgrund Ihrer Krankheit stark im beruflichen Alltag und sozialen Umfeld eingeschränkt, können Sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen bzw. den Grad der Behinderung feststellen lassen. Der Antrag erfolgt über das Versorgungsamt, die Untersuchung wird von einem Amtsarzt durchgeführt. Hierfür werden Beurteilungsregeln, die bundesweit einheitlich festgelegt sind, zur Einschätzung herangezogen.

Für die Feststellung des Grades der Behinderung bei Morbus Crohn-Betroffenen werden unter anderem Aspekte wie das Ausmaß der Beschwerden, die Anzahl auftretender Durchfälle oder Beeinträchtigungen bezüglich der Ernährung  berücksichtigt.

Allerdings sind dies nur Anhaltspunkte und Orientierungshilfen, denn jeder Fall wird entsprechend den Umständen individuell entschieden. So können auch andere chronische Erkrankungen, die nicht zwangsläufig mit der chronisch-entzündlichen Darmerkrankung in Verbindung stehen, entscheidend sein.

Vorteile für Betroffene mit anerkannter Schwerbehinderung

Besteht für einen Morbus Crohn-Betroffenen eine anerkannte Schwerbehinderung, bekommen diese einen Schwerbehindertenausweis. Damit verbunden können Betroffene in verschiedenen Alltagsbereichen sowie im Berufsleben folgende Hilfe bzw. Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • steuerliche Vorteile
  • Parkerleichterung und Parkausweise
  • ermäßigte Eintrittspreise in Freizeit- und Kultureinrichtungen